E-FuelsE-Fuels
Ein klares NEIN zum EU-Verbrennerverbot

In der EU existiert ein faktisches Neuzulassungsverbot für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035, das aufgrund seiner regulatorischen Ausgestaltung und im Zusammenspiel mit den langjährigen Planungs- und Entwicklungszyklen in der Automobilindustrie de facto bereits deutlich früher greift.

  Das Verbrennerverbot ist …

… klimapolitischer Unsinn!

Mit erneuerbaren Kraftstoffen, wie HVO oder grünstrombasierten E-Fuels, lassen sich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor CO2 -arm oder CO2 -neutral betreiben. Es gibt aus Klimaschutzsicht keinen sachlich nachvollziehbaren Grund für ein Verbot des Verbrennungsmotors.

… hohes Risiko für Industrie und Wohlstand!

Die deutschen Automobilhersteller und Zulieferer sind weltweit führend bei Entwicklung und Herstellung moderner, effizienter Verbrennungsmotoren. Rund 600.000 Arbeitsplätze und mehrere hundert Milliarden Euro industrieller Wertschöpfung jährlich hängen in Deutschland vom Verbrennungsmotor ab. Ein pauschales Verbot des Verbrennungsmotors würde die Axt an das Rückgrat unserer Volkswirtschaft legen und damit den Wirtschaftsstandort sowie den Wohlstand in unserem Land massiv gefährden.

…die unbeliebteste Klimaschutzmaßnahme!

Laut einer länderübergreifenden Umfrage mit 15.000 Befragten in Frankreich, Polen und Deutschland ist das EU-Verbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 die unbeliebteste Klimaschutzmaßnahme. Und das in sämtlichen politischen Lagern.

Die ungebrochen große Nachfrage nach neuen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zeigt des Weiteren, dass die große Mehrheit der Autofahrer weiterhin an dieser vertrauten Antriebstechnologie festhalten möchte.

… mit hohen Kosten für alle verbunden!

Die regulativ erzwungene Elektromobilität ist für den Staat, Wirtschaft und Verbraucher mit hohen Kosten verbunden und gefährdet die bezahlbare Mobilität: E-Autos sind in der Anschaffung deutlich teurer und es bedarf neuer kostenintensiver Ladeinfrastrukturen als Teil eines Gesamtstromsystems, das derzeit für eine Vollelektrifizierung des Verkehrs ausschließlich mit Grünstrom nicht ausgelegt ist.

… ist global ein Sonderweg!

Die Strategien zur Defossilisierung des Straßenverkehrs unterscheiden sich international erheblich. Während die Europäische Union als einzige wirtschaftlich bedeutende Region ein pauschales Neuzulassungsverbot für Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor vorsieht, setzen andere bedeutende Automobilmärkte und Automobilherstellerregionen bei der Defossilisierung des Straßenverkehrs auch auf Kraftstoffstrategien und technologieoffen auf einen breiten Antriebsmix.

… der Niedergang der deutschen Ingenieurskunst!

Verbrennungsmotoren in verschiedenen Anwendungen und Ausprägungen sind auch zukünftig technisch unverzichtbar, weil sie als einzige den hohen Energiegehalt flüssiger Kraftstoffe nutzen können und damit deutliche Vorteile in der Leistungsfähigkeit haben.

Ein EU-Verbot sorgt dafür, dass moderne Verbrennungsmotoren nicht mehr hierzulande entwickelt, gebaut und genutzt werden können, sondern außerhalb Europas. So investiert China in die Weiterentwicklung des Verbrenners. Zudem dominiert das Land sowohl die für die Elektromobilität relevanten Rohstoffmärkte als auch jede Stufe der Lieferketten und damit die Produktion von E-Auto-Akkus. Deutschland drohen daher mit der Elektromobilität neue Abhängigkeiten.

NEIN zum Verbrennerverbot Mit E-Fuels könnte(n) …

… Verbrenner in Klimastrategie eingebunden werden!


Erneuerbare Kraftstoffe wie E-Fuels stellen die einzige Möglichkeit dar, den Bestand von weltweit rund 1,4 Mrd. und EU-weit etwa 250 Mio. Kraftfahrzeugen sowie die zukünftig neu in den Markt kommenden Kfz mit Verbrennungsmotor in die Bemühungen zum Erreichen der CO2-Neutralität einzubeziehen.

… Flüssige Energie aus Sonne & Wind importiert werden!


E-Fuels haben eine hohe Energiedichte und sind leicht speicherbar. Sie ermöglichen es, erneuerbare Energien aus sonnen- und windreichen Regionen der Welt in flüssiger Form zu importieren und nutzbar zu machen.

… Umbauten vermieden werden!


E-Fuels sind schnell vielseitig einsetzbar. So lassen sie sich über die bestehende Infrastruktur bis zum Kunden an die Tankstelle bringen. Für ihren Einsatz sowohl als Beimischung als auch in Reinform sind keine technischen Anpassungen an den Fahrzeugen notwendig.

… Heimischer Grünstrom effektiver genutzt werden!


Der Import grünstrombasierter Flüssigkraftstoffe für den Verkehr schont das begrenzte Grünstrompotential in Deutschland, welches für Industrie, Gewerbe und Haushalte und bereits elektrifizierte Anwendungen dringend benötigt wird.

… Mobilität bezahlbar bleiben!

E-Fuels lassen sich zukünftig für rund einen Euro je Liter herstellen und sorgen so dafür, dass Mobilität für Verbraucher und Unternehmen bezahlbar bleibt. In der Hochlaufphase der Produktion können E-Fuels herkömmlichen Kraftstoffen beigemischt werden, so dass Kraftstoffe für den Endverbraucher stets bezahlbar sind.

Mit Hilfe von Wind- oder Sonnenstrom wird Wasser per Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten. Die Fischer-Tropsch-Synthese ermöglicht es, dass der Wasserstoff anschließend per Synthese mit CO2, das aus der Luft oder aus einer CO2-Punktquelle gewonnen wurde, zu einem flüssigen Kohlenwasserstoff wird. Dieses synthetische Rohöl (E-Crude) kann in Raffinerien zu E-Benzin, E-Diesel oder E-Kerosin weiterverarbeitet werden.

E-Fuels – Kraftstoffe aus grünem Strom

Grafik mit Kreislauf zum obrigen Text
NEIN zum Verbrennerverbot Diese Rahmenbedingungen werden für E-Fuels gebraucht

Kein pauschales Verbrennerverbot!

Werden neue Pkw, Lkw und Busse mit Verbrennungsmotor durch die EU zukünftig de facto verboten, fällt mit dem Straßenverkehr ein enormes Einsatzgebiet für E-Fuels weg, womit der Absatzmarkt deutlich schrumpft. Investoren brauchen aber die Investitionssicherheit, E-Fuels im gesamten Verkehr einsetzen zu können! Es gilt, den Hochlauf zu ermöglichen, statt ihn zu deckeln.

Echten Klimaschutz ermöglichen!

Die europäische Flottenregulierung bilanziert CO2-Emissionen von Fahrzeugen nur am Auspuff. Emissionen in der Herstellung des Fahrzeugs oder bei der Produktion der Antriebsenergie (Strom, Wasserstoff, Kraftstoffe) werden dagegen nicht einbezogen.

Eine gute Klimapolitik sollte aber sämtliche Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (Life Cycle Assessment, LCA) berücksichtigen. Zudem muss schnellstmöglich in der Verordnung der Flottenregulierung sichergestellt werden, dass die CO2-Minderungswirkung von erneuerbaren Kraftstoffen wie E-Fuels auf die CO2-Reduktionsziele bei Neufahrzeugen angerechnet werden kann.

Derzeitige Gesetzgebung fokussiert auf tank-to-wheels Emissionen

Grafik zum unteren Text

Die EU bewertet Fahrzeuge bislang ausschließlich nach den Emissionen im Fahrbetrieb („Tank-to-Wheel“). Dabei bleiben Herkunft und gesamte Klimabilanz der eingesetzten Energie unberücksichtigt. Ein Elektroauto wird dadurch automatisch als emissionsfrei eingestuft, während ein Verbrenner als CO2-intensiv gilt, auch wenn er mit erneuerbaren Kraftstoffen fährt.

Energiesteuer auf regenerative Kraftstoffe senken!

National – und noch besser EU-weit – sollte der Einsatz grüner Kraftstoffe mit einem ermäßigten Energiesteuersatz angereizt werden. Dies würde auch einen anfänglichen Kostennachteil gegenüber fossilen Kraftstoffen ausgleichen.

Investitionsanreize setzen!

Es sind Investitionsanreize zu schaffen, sodass industrielle Produktionsprojekte realisiert werden können. Die E-Fuels-Produktion könnte mit einer ambitionierten nationalen Mindestquote im zu überarbeitenden Bundes-Immissionsschutzgesetz angereizt werden.

Die derzeitigen EU-Mindestquoten für E-Fuels im Luftverkehr sind kein ausreichender Investitionsanreiz.

Kein CO2 -Aufschlag auf Lkw-Maut bei Verwendung grüner Kraftstoffe!

Die nationale Lkw-Maut sollte den Einsatz CO2-armer und CO2-neutraler Kraftstoffe berücksichtigen, um den Einsatz solcher Kraftstoffe z. B. durch Speditionen anzureizen.

„Fit for 55“-Regulierungen der EU E-Fuels-tauglich machen!

Pkw- und Lkw-Flottenregulierung, Klassifizierung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie), Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, Energiesteuerrichtlinie, Eurovignetten-Richtlinie, EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr müssen so ausgestaltet werden, dass der E-Fuels-Hochlauf angereizt anstatt verhindert wird.